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Der wesentliche Verstoß der Vereinigten Staaten gegen das Hauptquartierabkommen der Vereinten Nationen und der Fall für eine dauerhafte Verlegung nach Genf

Die Vereinten Nationen existieren, um ein universelles Forum zu bieten, in dem souveräne Staaten als Gleiche beraten. Dieses Prinzip der Universalität ist nur dann tragfähig, wenn alle Mitgliedstaaten ohne politische Diskriminierung Zugang zum Hauptquartier der Organisation haben.

Das Hauptquartierabkommen von 1947 zwischen den Vereinten Nationen und den Vereinigten Staaten kodifizierte dieses Prinzip. Die USA verpflichteten sich als Gastgeberstaat, den Transit von Vertretern der Mitgliedstaaten zum und vom UN-Hauptquartier nicht zu behindern. Jüngste Ereignisse – insbesondere die Verweigerung von Visa für die palästinensische Delegation im September 2025 und die Aufhebung des Visums des kolumbianischen Präsidenten Gustavo Petro wenige Tage später – zeigen jedoch, dass die USA dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Dies sind keine isolierten Fehltritte, sondern Teil eines politischen Musters, das Kritiker der US-Politik im Nahen Osten ins Visier nimmt.

Ein solches Verhalten stellt einen wesentlichen Verstoß gegen das Hauptquartierabkommen dar. Nach internationalem Recht berechtigt ein wesentlicher Verstoß die andere Partei – in diesem Fall die Vereinten Nationen – dazu, ihre Verpflichtungen auszusetzen oder zu beenden. Die Generalversammlung, die ihre Befugnisse gemäß Artikel 20 der UN-Charta ausübt, sollte darauf reagieren, indem sie ihre Sitzungen dauerhaft nach Genf verlegt.

Der rechtliche Fall: Wesentlicher Verstoß gegen das Hauptquartierabkommen

Artikel 13 des Hauptquartierabkommens verpflichtet die Vereinigten Staaten, den ungehinderten Zugang für Vertreter der Mitgliedstaaten zu UN-Treffen sicherzustellen. Diese Verpflichtung ist absolut: Sie hängt nicht vom politischen Inhalt der Rede eines Delegierten oder von den bilateralen Beziehungen zwischen den USA und dem Staat des Delegierten ab.

Beweise für den Verstoß im Jahr 2025

Der Präzedenzfall von 1988 ist klar: Als die USA Yasser Arafat ein Visum verweigerten, stimmte die Generalversammlung dafür, ihre Sitzung in Genf abzuhalten. Dies zeigt sowohl die Fähigkeit der USA, ihre Verpflichtungen zu verletzen, als auch die Befugnis der Versammlung, zu handeln.

Wesentlicher Verstoß nach internationalem Recht

Artikel 60 der Wiener Konvention über das Recht der Verträge (1969) definiert einen wesentlichen Verstoß als die Verletzung einer Bestimmung, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist. Der eigentliche Zweck des Hauptquartierabkommens ist es, universellen Zugang zu gewährleisten. Wiederholte Visumverweigerungen und -aufhebungen untergraben diesen Zweck direkt.

Die Vereinten Nationen, als nicht-verletzende Partei, sind berechtigt, das Abkommen für nichtig zu erklären.

Die Befugnis der Generalversammlung zur Verlegung

Artikel 20 der UN-Charta sieht vor, dass die Generalversammlung „zu dem Zeitpunkt und an dem Ort tagt, den sie selbst bestimmt“. Diese Befugnis ist unabhängig vom Sicherheitsrat; es gibt kein Veto über Tagungsorte.

Die Generalversammlung kann daher eine Resolution verabschieden, die:

  1. Die USA für einen wesentlichen Verstoß gegen das Hauptquartierabkommen erklärt;
  2. Ihre Befugnis zur Bestimmung des Tagungsortes bekräftigt;
  3. Ihre Sitzungen nach Genf verlegt.

Sollten die USA Einwände erheben, gehört der Streit vor den Internationalen Gerichtshof (IGH). Artikel 21 des Hauptquartierabkommens sieht bereits Schiedsverfahren vor und, falls dies scheitert, die Zuständigkeit des IGH. Die Generalversammlung könnte auch eine beratende Stellungnahme gemäß Artikel 96 der Charta einholen.

Praktische Durchführbarkeit einer Verlegung nach Genf

Genf beherbergt bereits das Büro der Vereinten Nationen in Genf (UNOG), die WHO, die ILO, das UNHCR und viele andere Agenturen. Der Palais des Nations war 1988 Gastgeber der Generalversammlung und hat durch große Konferenzen, zuletzt UNCTAD16 im Jahr 2025, Skalierbarkeit bewiesen.

Diplomatische Missionen

Nahezu alle Mitgliedstaaten unterhalten bereits ständige Missionen in Genf. Eine Verlegung würde eine Erweiterung erfordern, aber die Kosten würden durch Einsparungen bei der Schließung oder Verkleinerung von New Yorker Büros ausgeglichen, wo Immobilien- und Lebenshaltungskosten weitaus höher sind.

Rahmenbedingungen des Gastgeberlandes

Die Schweiz verfügt über einen langjährigen rechtlichen Rahmen für die Operationen der Vereinten Nationen. Ein erweitertes Gastgeberabkommen könnte reibungslos ausgehandelt werden, angesichts der bestehenden Rolle Genfs als UN-Zentrum.

Die Kosten für die Vereinigten Staaten

Verluste im Zusammenhang mit diplomatischen Missionen

Tourismus und Gastgewerbe

Symbolische und strategische Kosten

Antizipierte Gegenargumente der USA

Fahrplan für die Generalversammlung

  1. Verabschiedung einer Resolution, die die Visumpraxis der USA als Verstoß gegen das Hauptquartierabkommen verurteilt und die Befugnis der Generalversammlung zur Bestimmung ihres Tagungsortes bekräftigt.
  2. Anforderung einer beratenden Stellungnahme des IGH, um die rechtliche Grundlage für die Verlegung zu stärken.
  3. Verhandlungen mit der Schweiz, um das Gastgeberabkommen für dauerhafte Generalversammlungssitzungen zu erweitern.
  4. Phasenweise Verlegung, beginnend mit der Generalversammlungssitzung 2026 in Genf, gefolgt von der Erweiterung auf andere Hauptquartiersfunktionen nach Bedarf.

Schlussfolgerung

Die wiederholte Behinderung von Delegationen durch die Vereinigten Staaten durch politisch motivierte Visumverweigerungen und -aufhebungen ist ein wesentlicher Verstoß gegen das Hauptquartierabkommen. Die Generalversammlung ist nicht verpflichtet, dies zu dulden. Sie verfügt sowohl über die rechtliche Befugnis als auch über die praktischen Mittel, ihre Sitzungen nach Genf zu verlegen.

Eine solche Verlegung würde den Vereinigten Staaten milliardenschwere wirtschaftliche Verluste und eine bedeutende Prestigeniederlage zufügen, während sie die Unabhängigkeit und Universalität der Vereinten Nationen bekräftigt. Sollten die USA diese Entscheidung anfechten, können sie den Streit vor den IGH bringen.

Die Zeit ist gekommen, dass die Vereinten Nationen entschlossen handeln. Um ihre Integrität, Universalität und Glaubwürdigkeit zu schützen, sollte die Generalversammlung dauerhaft nach Genf verlegt werden.

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